29.06.2010
Die kommunale Ebene in Deutschland stellt vor dem Hintergrund des in Artikel 28 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung de facto die 3. Ebene im förderalen System dar. Egal wie man dazu stehen mag.
So heißt es ganz klar im Artikel 28 GG:
“Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der amtlichen Gemeinschaft im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu regeln."
Sie haben das Recht zur Selbstverwaltung und umfassend auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
Aber genau diese nimmt man ihnen zunehmend weg. Sie werden zum Abnicken verurteilt. - Also wie gehabt: Demokratie auf dem Papier - die Praxis sieht anders aus. Man will mittels Gebietsreform an das Geld der finanziell noch nicht klammen Gemeinden. "Bürgernah" sieht anders aus. Aus 2 Kranken wird kein Gesunder. Der Artikel 28 GG sagt ganz klar was kommunale Selbstverwaltungsaufgaben sind:
u.a. Schulträgerschaft, Schülerbeförderung, Bau u. Unterhaltung von Kreisstrassen, Unterhaltung der Gewässer.
Die Landkreisordnung sieht in § 11 e (§17a Gemeindeverordnung) für die Bürger bei wichtigen,die eigene Kommune betreffenden Angelegenheiten die Möglichkeit eines Bürgerentscheides vor, dies gilt im Übrigen auch bei wichtigen Gemeindeangelegenheiten!
2 wesentliche Punkte sind hier vorzuheben:
Klar wollen die etablierten Schuldenmacher die Gebietsreform, damit wird den Kommunen kurzfristig finanziell Luft geschaffen, aber eine Gemeinde, welche wenig Schulden hat haftet damit auch für jene Gemeinden, welche eben nicht so gut mit Geld umgehen können. Bei einer vergreisenden Gesellschaft, werden die älteren Volksgenossen dann weite Wege in Kauf nehmen müssen.
Die NPD fordert:
Gez. Klaus Acker
Mitglied des Kreistages Alzey-Worms