08.02.2012
Der auf dem letzten Bundesparteitag der NPD neugewählte Bundesgeschäftsführer und vormalige NPD-Spitzenkandidat für Bremerhaven, Jens Pühse, reichte nunmehr Klage beim Landgericht Bremen gegen seinen Ausschluß aus dem Sportverein „Werder“ von 1899 e.V. ein.
Nach seiner durch seinen Facebook-Auftritt bekannt gewordenen und durch die Medien bundesweit intensiv „beworbenen“ Mitgliedschaft bei „Werder“ sowie einer sich daran anschließenden Hetz-Kampagne hatte das Vereinspräsidium, u.a. vertreten durch Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Jens Pühse im laufenden Bremer Wahlkampf zum Austritt aus dem Verein aufgefordert. Mit seinem Austritt möge er einem „förmlichen Vereinsausschlußverfahren“ zuvorkommen.
Pühse, der seinen Ausschluß als „politisch-weltanschauliche Diskriminierung“ versteht, die gegen das Grundgesetz gerichtet sei und zudem eine „Persönlichkeitsverletzung“ darstelle, hält überdies das gesamte Verfahren, das mit der Ablehnung seines Widerspruches im Dezember 2011 vorläufig mit dem Vereinsausschluß endete, für eine „Farce, die eines Rechtsstaates unwürdig und zudem höchst unsportlich“ sei.
Dabei, so der neue Bundesgeschäftsführer der Nationaldemokraten, habe diese Vorgehensweise Werder Bremen nicht einmal „die erhoffte Absolution“ seitens der etablierten Politik gebracht. Erst am 19. Januar 2012 hatte der Bremer Innensenator Mäurer bei „Radio-Bremen-TV“ im Rahmen eines 7-Punkte-Plans unter anderem angekündigt, zum Rückrundenstart der Bundesliga „gegen Rechtsradikale im Weser-Stadion“ vorgehen zu wollen.
Pühse vermutet, daß Mäurer damit wohl seinerseits auf Kritik reagierte, die ihm wegen der guten Zusammenarbeit mit der NPD-Führung anläßlich deren 1.-Mai-Demonstration 2011 aus Antifa-Kreisen entgegengeschlagen sein dürfte.
Durch die Mäurer-Maßregelung fühlte sich nun wiederum die Vereinsführung von „Werder Bremen“ brüskiert, die sich sogleich beeilte, klarzustellen, „daß es gerade unser Verein ist, der in den vergangenen Jahren jede erdenkliche Möglichkeit wahrgenommen hat, gegen Neonnazis vorzugehen“, so Geschäftsführer Klaus-Dieter Fischer laut „Werder-News“ vom 19.01.2012. [Es steht hier tatsächlich „Neonnazis.“] (Quelle:
http://www.werder.de/de/profis/news/37299.php)
„Das Diskriminierungskarussell dreht sich also munter weiter“, so Pühse zu den gegen ihn laufenden grotesken Ausgrenzungsversuchen: „Mal sehen, ob wir ihm in die Speichen greifen können. Hier geht es nicht in erster Linie um mich - doch ich bin es allen national gesinnten Fans von Werder Bremen, wie auch anderer Sport-Vereine schuldig, rechtlich alle Register gegen meinen Ausschluß zu ziehen.“
In der umfangreichen Klageschrift macht Pühses Rechtsbeistand auch auf die vielen formalen und logischen Fehler des gegen seinen Mandanten gerichteten Ausschlußverfahrens aufmerksam:
So habe „Werder“ Jens Pühse noch am 20.01.2011 mitgeteilt, daß man sich freue, ihn ab Februar 2011 als Vollmitglied begrüßen zu dürfen. Am
15.04.2011 teilte man Pühse dann mit, man habe „aktuell feststellen“ müssen, welche politische Rolle er spiele, weshalb man ihm das „Angebot zur schnellstmöglichen Beendigung der Mitgliedschaft“ unterbreitete. So wurde Pühse also – öffentlichkeitswirksam im laufenden Bremen-Wahlkampf – und unter Fristsetzung zur sofortigen Beendigung seiner Mitgliedschaft aufgefordert.
Bereits mit diesem ersten Schreiben nahm das geschäftsführende Präsidium für alle dann folgenden Schritte das von ihm gewünschte Ergebnis vorweg: Den unwiderruflichen Ausschluß Pühses. So erklärte Werder-Sprecher Tino Polster, noch bevor das Präsidium am 3. Mai 2011 zusammenkam, um über die
Einleitung(!) eines Vereinsausschlußverfahrens zu befinden, wörtlich gegenüber Journalisten: „Pühse wird aus dem Verein ausgeschlossen“.
Auch eine inhaltliche Prüfung etwa der Einlassungen Pühses zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, mit seiner „Gesinnung“ gegen die Vereinssatzung (§ 2 Nr.
5) zu verstoßen, fand nicht statt. Dort heißt es: „Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat.“
Jens Pühse stellte wiederholt klar, daß er - wie auch seine Partei, die NPD – sich zwar politisch gegen eine „multikulturelle Gesellschaft“ in Deutschland wende, sich aber mit keiner Silbe jemals für einen „Ausschluß von Menschen aus Sportvereinen aus den in der Satzung genannten Kriterien“ ausgesprochen oder Menschen ausländischer Herkunft das Recht, in Vereinen Sport zu treiben, abgesprochen habe.
Das Präsidium von Werder Bremen gab sich jedenfalls nicht die geringste Mühe, inhaltlich zu begründen, durch welche Aussagen Pühse konkret gegen die Vereinssatzung verstoßen haben soll, weshalb letztlich das gesamte „Verfahren“, - einschließlich der Zurückweisung des Widerspruchs – letztlich eine, so Pühse, „willkürliche, diskriminierende und rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn sprechende Gesinnungs-Selektion“ sei. Insbesondere macht Pühse einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG geltend, der - jedenfalls bei einem „satzungsgemäß politisch neutralen Verein“ - eine Benachteiligung wegen politischer Anschauungen ausschließe.
Man darf gespannt sein, zu welchem Schluß nun zunächst das Landgericht Bremen kommen wird. Jens Pühse ist zuversichtlich, letztlich rechtlich zu obsiegen und damit einen wichtigen Befreiungsschlag für Patrioten und national gesinnte Vereinsmitglieder zu landen.
Berlin, 08.02.2012
Frank Franz