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16.11.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Bericht vom 5.Prozesstag in Trier:

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„Brauner Sumpf“ und das Schweigen des LKA
Der mittlerweile fünfte Prozesstag gegen zwei NPD-Aktivisten und einem JU-Mitglied wegen mutmaßlicher gefährlicher Körperverletzung begann am 16.November mit dem zweiten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Armin Hardt.
So soll nach Aussage mehrerer Zeugen das Vorstandsmitglied der Klaus-Jensen-Stiftung Armin Hardt am 8.September diesen Jahres bei einem anderen Verfahren einen Angeklagten gefragt haben, ob er denn „weiterhin dem braunen Sumpf angehöre“.
Der Angeklagte H. wurde unter dem Vorsitz des abgelehnten Richters zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die dieser in der JVA Trier verbüßt.
Zum Zeitpunkt dieses Vorfalles war das Hauptverfahren gegen mich vor der 3. Großen Strafkammer bereits eröffnet gewesen. Der abgelehnte Richter handelte zum damaligen Zeitpunkt daher mit dem Wissen, dass er auch den Vorsitz in meinem Strafverfahren führen werde.
Die Wortwahl des abgelehnten Richters, nämlich abfällig von „braunem Sumpf“ zu sprechen, belegt, dass dieser eine persönliche tiefe Abneigung gegen politisch rechts orientierte Bürger hat und zu einer sachlichen Differenzierung nicht fähig ist.
Gerade diese abwertende Pauschalisierung zeigt eindeutig, dass Herr Armin Hardt nicht zwischen richterlicher Neutralität und privatem Engagement gegen „rechts“ im Rahmen seiner Tätigkeit im Vorstand der Klaus-Jensen-Stiftung unterscheiden kann.
Ich befürchte wegen seiner Äußerung deshalb, dass der abgelehnte Richter nicht unparteiisch und unvoreingenommen die Beratung über die Entscheidung leiten und bei der Entscheidung abstimmen wird, sondern aufgrund seiner Abneigung gegen meine politische Orientierung und Tätigkeit eine Verurteilung anstreben wird.
Nach gängiger Rechtsprechung rechtfertigt das Verhalten des Richters in einem früheren Verfahren die Besorgnis der Befangenheit (BGH MDR 68, 202).
Ich war selbst nicht während dieser Hauptverhandlung anwesend.

Die zur Mitwirkung bei der Entscheidung über den Ablehnungsgrund berufenen Gerichtspersonen wurden mir bereits namhaft gemacht und die Diensterklärung von Hardt liegt bereits vor.Tatsächlich streitet Hardt die Äußerung ab .Ob dies von ihm ein geschickter Schachzug war, wird sich zeigen. Denn ich werde jetzt mehrere Zeugen benennen, die bei der Hauptverhandlung anwesend waren.
Verspätet ging es dann weiter mit der Vernehmung von fünf Zeugen, die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung genannt wurden. Machten drei Zeugen aus meinem privaten Umfeld, die keine NPD-Mitglieder sind, von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da bereits Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurden, so wurde ich von zwei jungen Trieren entlastet. Die beiden Männer konnten sich erinnern, dass ich sie am 18.Mai 2009 angerufen hatte. Allerdings nicht wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift behauptet, um ein „Rollkommando“ zusammenzustellen, sondern einfach um NPD-Plakate aufzuhängen. Damit ist das Medienmärchen vom „Rollkommando Babic“ geplatzt.
Da ich keine Vorstrafen habe, fiel die Verlesung des Führungszeugnisses bei mir recht kurz aus.
Interessant war der Entlassungsbericht von dem linken Opfer, der einen Tag im Krankenhaus war.
So klagte der Plakatabreisser über Kopf-und Bauchschmerzen, sowie über Übelkeit. Brüche, Blutungen, Schürfwunden oder gar innere Verletzungen – Fehlanzeige. Ungewöhnlich für eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten.
Merkwürdig finde ich, dass das LKA bis heute dem Landgericht auf die Nachfrage der Verwertbarkeit der DNA-Spuren nicht geantwortet hatte.
Am 26.November geht es um 9 Uhr vor dem Landgericht Trier weiter.
Verantwortlich: Safet Babic, NPD-Stadtrat in Trier
 


Quelle: http://www.npd-in-rlp.de/
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