07.10.2010
Vorsitzender Richter ist im Vorstand der Klaus-Jensen- Stiftung und ein Angeklagter des "Rollkommandos" ist Mitglied der Jungen Union!
Wie zu erwarten begann der Prozess mit einem großen Sicherheitsaufgebot.
Überrascht wurde die Öffentlichkeit durch eine Medienoffensive des NPD-Kreisverbandes Trier, die mit einer angemeldeten, aber nicht öffentlich bekanntgegebenen Mahnwache vor dem Landgericht begann.

Etwa 20 Aktivisten zeigten vor Prozessbeginn ihre Solidarität mit den drei Angeklagten und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift: Gelenkte Presse – Klüngel –Schauprozesse: Willkommen in der Bananenrepublik. In einer kurzen Ansprache machte der Trierer NPD-Stadtrat überraschte Passanten und linke Prozessbesucher darauf aufmerksam, dass der Vorsitzende Richter Armin Hardt im Vorstand der Klaus – Jensen – Stiftung ist. Der Stifter ist SPD-Oberbürgermeister in Trier und hat sich eindeutig gegen die NPD positioniert. Der Befangenheitsantrag von RA Eike Erdel führte dazu, dass der Prozess um 90 Minuten verschoben wurde. Wurde der Antrag erwartungsgemäß abgelehnt, so wurden politische Verstrickungen offengelegt.
Bei der Einlassung der Angeklagten kam es zur zweiten Überraschung. Einer der Angeklagten ist Mitglied der Jungen Union! Damit wird das Medien-Märchen von einem rechtsradikalen „Rollkommando“ entzaubert, was den ratlosen Journalisten deutlich im Gesicht anzusehen war.
Der konservative Katholik lernt NPD-Aktivisten an der Universität kennen und informiert sie am 18.Mai 2009 darüber, dass Linksradikale NPD-Plakate widerrechtlich zerstören. Beim berechtigten Festnahmeversuch nach § 127 I StPO kam es zu einer unübersichtlichen Situation, die für einen linken Täter im Krankenhaus endete. Da die zwei NPD-Aktivisten sich nichts vorzuwerfen haben, nahmen sie offen Stellung zu den Vorwürfen.
Dabei wurde deutlich: Die drei Studenten haben niemanden geschlagen oder getreten.
In einer Auflage von 10 000 Exemplaren beschäftigt sich die dritte Ausgabe von PRO TRIER thematisch mit dem Prozess und klärt die Bevölkerung über die politischen Verstrickungen in der ältesten Stadt Deutschlands auf. Auch ein Videobeitrag wurde dem Anlass entsprechend produziert.
Der Prozess schlägt jetzt schon hohe Wellen und wird noch interessanter! Der nächste Termin am Landgericht Trier beginnt am 16.Oktober um 9 Uhr.
Verantwortlich: Safet Babic, NPD-Stadtrat in Trier
Hier die dritte Ausgabe von PRO TRIER:
Der Befangenheitsantrag von Eike Erdel hier im Wortlaut:
In der Strafsache
./. Babic, Safet u.a.
Az.: 8033 Js 11972/09.5Kls
wird im Namen und mit Vollmacht des Angeklagten Babic
der Vorsitzende Richter am Landgericht Hardt wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Der Angeklagte begründet diesen Antrag wie folgt:
Es liegt ein Grund vor, der geeignet ist Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu rechtfertigen. Das Misstrauen in die Unparteilichkeit des abgelehnten Richters ist gerechtfertigt, weil der Angeklagte Babic Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann.
Der abgelehnte Richter ist Mitglied im Vorstand der Klaus-Jensen-Stiftung. Die Klaus-Jensen-Stiftung engagiert sich u.a. gegen Rechtsextremismus. Damit meint die Klaus-Jensen-Stiftung ausdrücklich auch die NPD. So hat die Stiftung sich am 30.05.2009 an einem Picknick gegen Rechts beteiligt, das als Gegendemonstration zu einer vom Angeklagten Babic an diesem Tag durchgeführten Wahlkundgebung der NPD in Trier durchgeführt wurde. Im Trierer Volksfreund heißt es dazu:
„Am Morgen hatten sich mehrere hundert Teilnehmer zu einem „Picknick gegen rechts“ auf dem Viehmarkt eingefunden. In einer Atmosphäre, die an die Friedens-Demonstrationen der 80er Jahre erinnerte, gab es Musik und viele Gespräche. Einer der wenigen offiziellen Redner war Oberbürgermeister Klaus Jensen, der allerdings darauf verwies, er sei in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Klaus-Jensen-Stiftung gekommen. Er ermutigte die in ihrer Mehrheit auffällig jungen Teilnehmer, den Anfängen zu wehren und in Trier „keinen Platz für Herrenmenschen-Ideologie“ einzuräumen.“
Glaubhaftmachung: Abruf der Seite http://www.volksfreund.de/totallokal/region/Region-npd-trier-demo-wahlen-politik-polizei-Klare-Fronten-friedlicher-Protest;art1129,2093978
Der Angeklagte Babic ist Funktionär der NPD und Mitglied im Trierer Stadtrat. Da der abgelehnte Richter in einer Stiftung engagiert ist, die die Politik der NPD bekämpft, muss der Angeklagte Babic befürchten, dass der abgelehnte Richter nicht unvoreingenommen entscheiden wird.
Zur Glaubhaftmachung des vorgetragenen Sachverhalts beziehe ich mich auf die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters. Gleichzeitig versichere ich den vorgetragenen Sachverhalt mit der Unterschrift unter diesen Antrag anwaltlich.
Ich beantrage weiterhin, mir die zur Mitwirkung bei der Entscheidung über den Ablehnungsgrund berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen (§ 24 abs. 3 S. 2 StPO) und die dienstliche Erklärung des abgelehnten Richters mir vor einer Entscheidung des Ablehnungsgesuchs zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Erdel
Rechtsanwalt