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08.09.2010

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Armutsfeste Mindestlöhne statt staatliche Lohnaufstockung

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Jürgen Gansel, MdL

Niedriglöhne kosten den Steuerzahler 50 Milliarden Euro

Es war absehbar, daß sich Gerhard Schröders Arbeitsmarktreform mit dem technokratischen Namen „Agenda 2010“ mehr gegen die Arbeitslosen und als gegen die Arbeitslosigkeit richten würde. Die rot-grün lackierten Neoliberalisten wollten gar keine gerecht entlohnten Arbeitsplätze schaffen,  sondern zum Segen der Wirtschaft reguläre Arbeitsplätze durch Minijobs und Zeitarbeit ersetzen. Nicht wenige Arbeitgeber haben die Hartz-IV-Armut und die Angst vor derselben ausgenutzt, um auf breiter Front Niedriglöhne in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zu schaffen. Mittlerweile muß der Staat diese Ausbeutungslöhne mit riesigen Summen aufstocken. Heute wird nicht mehr nur Arbeitslosigkeit, sondern oftmals auch Arbeit –selbst Vollzeitarbeit – zur Armutsfalle.

Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hat der Staat seit Beginn von Hartz IV fast 50 Milliarden Euro ausgegeben, um die Löhne von Geringverdienern aufzustocken. Die Ausgaben für Beschäftigte, die trotz Erwerbstätigkeit auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, steigen seither kontinuierlich an: von acht Milliarden Euro im Jahr 2005 auf elf Milliarden Euro 2009. Damit wird fast jeder dritte Euro im Hartz-IV-System für den Ausgleich von Niedriglöhnen verwendet, weil diese nicht den Lebensunterhalt sichern. 2005 hatte dieser Anteil noch bei einem Fünftel gelegen. Alleine in Frankfurt am Main müssen aktuell 12.000 Hartz-IV-Empfänger aufstocken, davon 4.000 Vollzeitbeschäftigte.


50 Milliarden Euro für staatliche Lohnaufstockung heißt, daß der Steuerzahler für Hungerlohn zahlende Unternehmen einspringt und sie um 50 Milliarden Euro entlastet hat. Damit ist die „Agenda 2010“ eine weitere Form verkappter Unternehmensentlastung auf Kosten der Allgemeinheit, denn für eine armutsfeste Entlohnung müßten eigentlich die Unternehmen sorgen.

Eine große Koalition von Wirtschaftslobbyisten verhindert aber die Einführung branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlöhne, obwohl diese sowohl konjunkturpolitisch als auch sittlich geboten sind: konjunkturpolitisch, weil sie die Massenkaufkraft der Arbeitnehmer steigern und so ein wirksames Mittel der Wirtschaftsbelebung sind, und sittlich, weil Armutslöhne gegen den Geist einer solidarischen Volksgemeinschaft verstoßen. Zu fordern sind daher unternehmensfinanzierte Mindestlöhne statt steuerfinanzierte Lohnsubventionen. Daß auch von diesen 50 Milliarden Euro ein Gutteil einzusparen wäre, wenn Ausländer endlich aus dem deutschen Sozialsystem entfernt würden, versteht sich von selbst.

Jürgen Gansel, MdL


Quelle: http://www.npd-in-rlp.de/
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